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Der Verein
Die SFM bezahlt maximal drei Jahre rückwirkend Zuschüsse von bis zu 50% zur Unfall- und Krankenversicherung sowie zur Selbständigenvorsorge, die selbständige Musikschaffende an die SVA der gewerblichen Wirtschaft (oder an die Gebietskrankenkasse - GKK) entrichten.
Zuschussmodell
Die SFM bezahlt Zuschüsse halbjährlich bzw. jährlich im Nachhinein. Nur ein Mal pro Jahr benötigt die SFM das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Als Nachweis zur selbst bezahlten Versicherung gelten ausschließlich:
- ein Antragsformular / Jahr
- alle 'Kontoauszüge der SVA' (plus 'Erklärungen zum Kontoauszug'!) bzw. die Vorschreibungen der GKK jeweils in Kopie
Zahlscheine oder Kontoauszüge der Bank gelten nicht, ihre Übermittlung ist nicht notwendig.
Die SFM besteht als Verein, sie erhält ihre Mittel vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Subventionszusage des BM:UKK für 2010 ist Ende Mai eingetroffen, die entsprechenden Mittel sind bislang noch nicht überwiesen worden.
Der Bürobetrieb ist zur Zeit daher noch eingestellt, soll aber für Auszahlungen ab September 2010 wieder aufgenommen werden.
Aktuelle Anträge an die SFM sind wie immer unverändert und jederzeit möglich, aktuelle Unterlagen vereinfachen unseren Arbeitsaufwand auch zur Berechnung vorangegangener Jahre!
Erste Adresse für Zuschüsse zu Sozialversicherungskosten ist der Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVF), seine Zuschüsse gelten zunächst bis zu 100% den Kosten in der Pensionsversicherung. Darüber hinaus gehende Zuschüsse werden von der Leistung der SFM in Abzug gebracht.
Ein Antrag dazu ist direkt an diesen Fonds zu richten: www.ksvf.at, oder Goethegasse 1, 1010 Wien; tel. (01) 586 71 85; office@ksvf.at.
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